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| §1 Name und Sitz |
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| §2 Geschäftsjahr |
| Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
| §3 Zweck des Vereins |
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| §4 Mitgliedschaft |
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| §5 Mitgliedsbeiträge |
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Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Der Mindestbeitrag beträgt ab Januar 2002 € 100,00 im Jahr. Das Nähere regelt die von der Mitgliederversammlung zu beschließende Beitragsordnung. Hierzu hat der Vorstand gegenüber der Mitgliederversammlung das Vorschlagsrecht. Eine Staffelung der Beiträge, orientiert an der jeweiligen Leistungsfähigkeit, soll vorgesehen werden. |
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| §6 Organe des Vereins |
Organe des Vereins sind
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| §7 Vorstand |
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| §8 Amtsdauer des Vorstandes |
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| §9 Geschäftsführung |
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Die Geschäftsführung führt die Geschäfte des Vereins und ist Dienstvorgesetzte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr obliegen die Verantwortung für die Ausführung der Beschlüsse der Vereinsorgane. |
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| §10 Mitgliederversammlung |
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| §11 Einberufung der Mitgliederversammlung |
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| §12 Außerordentliche Mitgliederversammlung |
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Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muß einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/3 aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. |
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| §13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung |
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| §14 Auflösung des Vereins |